Die Betreuungszeiten sind der
Anmeldung zu entnehmen.
Dazu ist eine
Arbeitsbescheinigung der Sorgeberechtigten mit Angabe der Arbeitszeit sowie der Nachweis einer Impfberatung grundsätzlich erforderlich, die nicht älter als 6 Monate sein sollten. Alternativ kann der Impfausweis vorgelegt werden.