Die Betreuungszeiten sind der Anmeldung zu entnehmen. Dazu ist eine Arbeitsbescheinigung der Sorgeberechtigten mit Angabe der Arbeitszeit sowie der Nachweis einer Impfberatung grundsätzlich erforderlich, die nicht älter als 6 Monate sein sollte.
Benutzungs- und Gebührensatzung der Kinderkrippen
Konzeption der Kinderkrippe Vögelsen